Äbtissin
Weiblich des Wortabts. Der geistige und zeitliche Vorgesetzte einer Gemeinschaft von zwölf oder mehr Nonnen, bedeutend, dass der Vorgesetzte einer Mutter zur Gemeinschaft ähnlich ist. Der Titel ist im Gebrauch unter Benediktiner, Schlechtem Clares, und bestimmten Universitäten von canonesses. Eine Äbtissin hat in der Regel ein Recht, einen Ring zu tragen, und erträgt den Bischofsstab als ein Symbol ihrer Reihe, aber hat nicht die Rechtsprechung, die Äbten gehört. The title is in use among Benedictines, Poor Clares, and certain colleges of canonesses. An abbess as a rule has a right to wear a ring, and bears the crosier as a symbol of her rank, but has not the jurisdiction belonging to abbots.
